„Nicht Ihre Tasse Tee.“

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Daß es mitunter schwer ist, als Rechtsanwalt oder auch schon früher als Student und Referendar „fachfremde“ Gesprächspartner in juristischen Fragen zu überzeugen, ist eine Erfahrung, die fast jeder Jurist schon gemacht haben wird. Mit Gesetzen und Regeln sind wir alle tagtäglich konfrontiert. Gegen Alltagserfahrung und Bauernschläue ziehen die „akademische Weihen“ des Jurastudiums mitunter den kürzeren, jedenfalls im Gespräch in trauter Runde, seltener dagegen vor Gericht.

Fernseh- und Filmanwälte tun ihr Übriges, um die „fachfremden“ Gesprächspartner vollends von der Inkompetenz des „echten“ Juristen zu überzeugen.

So fällt manch ein Mandant aus allen Wolken, wenn er erfährt, daß der gemeine Anwalt wegen einer Filesharing-Abmahnung nicht direkt in sein Auto steigt und das abmahnende Unternehmen (unter Umgehung des kriminellen Abmahn“kollegen“) am 500 Kilometer entfernten Unternehmenssitz aufsucht, um mal Klartext zu reden. Die Empörung weicht auch dann nicht, wenn der Jurist erklärt, daß eine solche Intervention nicht zielführend und rechtlich bestenfalls irrelevant ist: Im Fernsehen setzt sich der Anwalt schließlich auch richtig ein. Die Empörung steigt sogar, wenn man freundlich darauf hinweist, daß sich die gesetzliche Vergütung bei gerade einmal € 147,56 liegt und man hierfür nicht zwei Tage durch die Republik fahren werde.

Schlimm wird es, wenn man bei Gericht auf der Gegenseite eine Kollegin antrifft, die offensichtlich ebenfalls zivilprozessuale Kenntnisse eher von Hörensagen oder aus den Medien erworben hat. Meistens handelt es sich dann noch um Kollegen, die sich selbst vertreten und damit in aller Regel einen Narren zum Mandanten haben.

So kam es bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München dazu, daß eben eine solche Kollegin die Bevollmächtigung unserer Kanzlei bestritt. Natürlich, kann man mal machen. Dieses Bestreiten ist aber ziemlich blödsinnig, wenn der vollmachtgebende Mandant neben seinem Anwalt in der Verhandlung sitzt. Ebenso blödinnig war die Idee, eine Parteieinvernahme, der unsere Seite hätte zustimmen müssen, zu umgehen, indem man eine eidesstattliche Versicherung der ebenfalls anwesenden Partei vorlegt. Die Richterin kommentierte dies mit: „Eine eidesstattliche Versicherung brauche ich nicht, wenn ich etwas von der Partei wissen will, dann frage ich.“

Was dem Faß den Boden ausschlug war, daß die Kollegin, die aufgefordert wurde, ihre Anträge zu stellen, zunächst einmal ein Ordnungsgeld gegen unseren Mandanten beantragte, weil dieser bei einem anderen Termin nicht zugegen war. Über diesen wichtigen Antrag hin vergaß die Kollegin leider, eine Schriftsatzfrist zu beantragen. Als sie dies hektisch nachzuholen versuchte, als das Gericht schon die Abschlußverfügungen diktierte, kommentiere die Richterin:

Ich habe Sie ausdrücklich nach Ihren Anträgen gefragt. Statt Ihre Arbeit zu machen, stellen Sie einen Ordnungsmittelantrag, der nicht Ihre Tasse Tee ist.“

Ich bin sicher, die Kollegin ist nun vollends von der Inkompetenz der Richterin überzeugt – schließlich werden im Fernsehen ständig Ordnungsgelder verhängt.

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