Pauschale Abgeltung aller Überstunden mit dem Gehalt unzulässig

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Das Bundesarbeitsgericht entschied am 22. Februar 2012, Az.: 5 AZR 765/10, dass Regelungen in Arbeitsverträgen unwirksam sind, mit denen der Arbeitgeber einerseits den Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten, andererseits jedoch festlegt, dass alle zu leistenden Überstunden bereits mit dem Monatsgehalt abgegolten sind.

Diese Regelungen sind intransparent, da der Arbeitnehmer nicht weiß, wie viel er für sein Gehalt leisten muss.

Ob allerdings eine Vergütung trotz Unwirksamkeit der Klausel gesondert zu zahlen ist, hängt zudem davon ab, ob eine Vergütung objektiv erwartet werden konnte. Dies ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes immer dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer kein „herausgehobenes“ Gehalt bezieht. Für den weit größten Teil aller Arbeitnehmer ist daher eine Vergütung zu erwarten, wenn sie Überstunden leisten.

Da ein großer Teil der Arbeitsverträge eine pauschale Abgeltungsklausel enthält, ist das Urteil von erheblicher praktischer Bedeutung.

Andreas Astner

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

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