Änderung des Überschuldungsbegriffs im Insolvenzrecht
Der insolvenzrechtliche Begriff der Überschuldung soll aufgrund der Finanzmarktkrise so angepasst werden, dass Unternehmen, die voraussichtlich in der Lage sind, mittelfristig ihre Zahlungen zu leisten, nicht mehr innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der (formalen) bilanziellen Unterdeckung Insolvenzantrag stellen müssen, wenn lediglich eine vorübergehende bilanzielle Unterdeckung vorliegt.
3. Februar 2011 um 16:13
Krass dass das wirklich passiert ist